Völlig gleich ob im Job, der Schule und Uni, im Urlaub oder rund um die Uhr: Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit körperlicher Behinderung (Assistenznehmer*innen) ein selbstständiges, vor allem aber selbstbestimmtes Leben. Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf – sei es im Haushalt, bei der Pflege, diversen Freizeitaktivitäten, oder der Kommunikation. Assistenz-Modelle können sein:
Dabei hat Assistenz mit Betreuung nichts zu tun! Bedingungslose Inklusion ist das Ziel, maximale Selbstbestimmung der Weg. Für Assistent*innen bedeutet das Zurückhaltung! Form und Umfang der Assistenz bestimmen allein die Assistenznehmer*innen.
Assistenz leistet einen zentralen Beitrag zur Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das ist wichtig, denn obwohl diese seit 2009 auch in Deutschland gilt, fühlen sich viele Menschen mit Behinderung durch Bundes-Teilhabe- und Inklusionsgesetze stark benachteiligt oder nicht berücksichtigt. Hier erfährst Du mehr zum Bundes-Teilhabe-Gesetz und zur kritischen Kampagne ‚Nicht mein Gesetz‘.
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